Bundesnetzagentur - Beschlusskammer11 - …
1. e) Die Regelung in § (BuGG) des Vertrags wird wie folgt gefasst: „Nach Kündigung oder sonstigem Wegfall des Mitnutzungsrechts ist der Mitnutzer zum Rückbau der Telekommunikationskabel inkl. Zubehör und zur Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eines ordnungsgemäßen Zustands verpflichtet. Die erforderlichen Arbeiten werden nach ...